Personenkraftwagen

 

Der Personenkraftwagen dient zur Beförderung des Führungspersonals, gegebenenfalls zusätzlicher Einsatzmannschaft, zum Transport der persönlichen Ausstattung und Fachdienstausstattung des FüTr.

Einzelne Verwendungsmöglichkeiten:

  • Führungsfahrzeug
  • Führungsfahrzeug des Leiters THW-FüSt
  • Erkundungs- und Lotsenfahrzeug
  • Transportfahrzeug
  • Personaltransport (1 + 4) für den Führungstrupp
  • Versorgungs- und Verbindungsfahrzeug
  • Zugfahrzeug für Anhänger